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   FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15 F   

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https://dejure.org/2016,5409
FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15 F (https://dejure.org/2016,5409)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2016 - 10 K 2708/15 F (https://dejure.org/2016,5409)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 10 K 2708/15 F (https://dejure.org/2016,5409)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf die Restbuchwerte mehrerer abgebrochener Gebäude; Abbruchkosten als Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vornahme einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf die Restbuchwerte mehrerer abgebrochener Gebäude; Abbruchkosten als Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG

  • rechtsportal.de

    Vornahme einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf die Restbuchwerte mehrerer abgebrochener Gebäude; Abbruchkosten als Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einlage zum Abbruch bestimmter Gebäude aus Sonderbetriebs- in Gesamthandsvermögen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abbruchkosten sind Herstellungskosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abbruchkosten als Herstellungskosten von neu errichteten Gebäuden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abbruchkosten als Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abbruchkosten für altes Gebäude zählen zu Herstellungskosten für neu errichtetes Gebäude - Zwischen Abbruch des Gebäudes und Herstellung des neuen Wirtschaftsgutes besteht enger wirtschaftlicher Zusammenhang

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruchkosten als Herstellungskosten des neuen Gebäudes

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1265
  • BB 2017, 2029
  • EFG 2016, 713
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Die Rechtsgrundsätze, die nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.06.1978 GrS 1/77 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1978, 620) in steuerrechtlicher Hinsicht für den Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht gälten, seien im Streitfall nicht anwendbar, weil sie - die Klägerin - die Gebäude weder erworben habe noch ein einem Erwerb vergleichbarer Sachverhalt vorgelegen habe.

    Für den Restbuchwert des abgebrochenen Gebäudes darf der Steuerpflichtige dann keine AfaA in Anspruch nehmen; die Abbruchkosten dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden (BFH-Beschluss vom 12.06.1978 - GrS 1/77, BStBl II 1978, 620).

    Bei einem Abbruch von Gebäuden innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für einen Erwerb in Abbruchabsicht (vgl. BFH, Beschluss vom 12.06.1978 - GrS 1/77, BStBl II 1978, 620).

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 93/82

    Abbruchkosten und AfaA für geschenktes Gebäude keine Werbungskosten, wenn bereits

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch bei einer als anschaffungsähnlicher Vorgang anzusehenden Einlage eines bebauten Grundstücks in ein Betriebsvermögen mit Abbruchabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1978 - I R 142/76, BStBl II 1979, 729; vom 09.02.1983 - I R 29/79, BStBl II 1983, 451, und vom 10.02.1988 - VIII R 352/88, BFH/NV 1988, 704; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2011 2 K 4725/09, DStRE 2012, 1173) und bei einem unentgeltlichen Erwerb mit Abbruchabsicht (BFH-Urteil vom 07.10.1986 - IX R 93/82, BStBl II 1987, 330).
  • BFH, 07.12.1978 - I R 142/76

    Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch bei einer als anschaffungsähnlicher Vorgang anzusehenden Einlage eines bebauten Grundstücks in ein Betriebsvermögen mit Abbruchabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1978 - I R 142/76, BStBl II 1979, 729; vom 09.02.1983 - I R 29/79, BStBl II 1983, 451, und vom 10.02.1988 - VIII R 352/88, BFH/NV 1988, 704; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2011 2 K 4725/09, DStRE 2012, 1173) und bei einem unentgeltlichen Erwerb mit Abbruchabsicht (BFH-Urteil vom 07.10.1986 - IX R 93/82, BStBl II 1987, 330).
  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 2 K 4725/09

    Abrisskosten als Herstellungskosten bei Einlage in Abrissabsicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch bei einer als anschaffungsähnlicher Vorgang anzusehenden Einlage eines bebauten Grundstücks in ein Betriebsvermögen mit Abbruchabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1978 - I R 142/76, BStBl II 1979, 729; vom 09.02.1983 - I R 29/79, BStBl II 1983, 451, und vom 10.02.1988 - VIII R 352/88, BFH/NV 1988, 704; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2011 2 K 4725/09, DStRE 2012, 1173) und bei einem unentgeltlichen Erwerb mit Abbruchabsicht (BFH-Urteil vom 07.10.1986 - IX R 93/82, BStBl II 1987, 330).
  • BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wie sie im Streitfall hinsichtlich der Grundstücke vorliegt, stellt ein entgeltliches Geschäft dar, bei dem es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt (BFH-Urteile vom 11.12.2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420, und vom 21.06.2012 IV R 1/08, BFH/NV 2012, 1536).
  • FG Hamburg, 28.08.2015 - 6 K 285/13

    Beschwer durch einen Gewerbesteuermessbescheid - Anwendung des Bankenprivilegs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Denn aufgrund der in § 35b Abs. 2 S. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelten Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes an den Gewerbesteuermessbescheid nach Art eines Grundlagenbescheides und der Übernahme der diesem Steuerbescheid zu Grunde gelegten Besteuerungsgrundlagen im Verlustfeststellungsbescheid begründen fehlerhafte Besteuerungsgrundlagen im Gewerbesteuermessbescheid eine sachliche Beschwer im Sinne des § 350 Abgabenordnung (AO) und eine Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 28.08.2015 - 6 K 285/13, EFG 2016, 133 m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wie sie im Streitfall hinsichtlich der Grundstücke vorliegt, stellt ein entgeltliches Geschäft dar, bei dem es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt (BFH-Urteile vom 11.12.2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420, und vom 21.06.2012 IV R 1/08, BFH/NV 2012, 1536).
  • BFH, 09.02.1983 - I R 29/79

    Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch bei einer als anschaffungsähnlicher Vorgang anzusehenden Einlage eines bebauten Grundstücks in ein Betriebsvermögen mit Abbruchabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1978 - I R 142/76, BStBl II 1979, 729; vom 09.02.1983 - I R 29/79, BStBl II 1983, 451, und vom 10.02.1988 - VIII R 352/88, BFH/NV 1988, 704; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2011 2 K 4725/09, DStRE 2012, 1173) und bei einem unentgeltlichen Erwerb mit Abbruchabsicht (BFH-Urteil vom 07.10.1986 - IX R 93/82, BStBl II 1987, 330).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Herstellungskosten sind nach der auch im Steuerrecht geltenden Begriffsbestimmung des § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung auch für das Einkommensteuerrecht vgl. BFH, Beschluss vom 04.07.1990 - GrS 1/89, BStBl II 1990, 830).
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15
    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch bei einer als anschaffungsähnlicher Vorgang anzusehenden Einlage eines bebauten Grundstücks in ein Betriebsvermögen mit Abbruchabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1978 - I R 142/76, BStBl II 1979, 729; vom 09.02.1983 - I R 29/79, BStBl II 1983, 451, und vom 10.02.1988 - VIII R 352/88, BFH/NV 1988, 704; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2011 2 K 4725/09, DStRE 2012, 1173) und bei einem unentgeltlichen Erwerb mit Abbruchabsicht (BFH-Urteil vom 07.10.1986 - IX R 93/82, BStBl II 1987, 330).
  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2019 - 3 K 1425/17

    Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer

    bb) Lediglich vereinzelt finden sich in jüngerer Zeit vor dem Hintergrund des klagabweisenden Urteils des FG Düsseldorf vom 23. Februar 2016 10 K 2708/15 F (EFG 2016, 713 mit Anmerkung Wüllenkemper S. 714; vgl. auch Isselmann, BB 2016, 1265) kritische Stimmen zum betrieblichen Kontext (vgl. Weiss, BB 2017, 2027 und Korn/Strahl in Korn, EStG, 112. Lieferung, § 6 EStG, Rn. 233, Stand: 01.04.2018).

    Das FG Düsseldorf selbst vertrat in seinem Urteil in EFG 2016, 713 allerdings die Ansicht, aufgrund des im dortigen Streitfall eingetretenen Rechtsträgerwechsels liege zwangsläufig ein Erwerb vor, wobei es für den Ausgang des Klageverfahrens letztlich keine Rolle spiele, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich, durch eine Einlage oder anderweitig erfolgt sei, da in allen Fällen - das Vorliegen einer Abbruchabsicht vorausgesetzt - in Bezug auf den Restwert der abgebrochenen Gebäude und der Abbruchkosten die gleichen Rechtsgrundsätze gälten.

    b) Da es im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das in EFG 2016, 713 veröffentlichte Urteil des FG Düsseldorf zu keiner veröffentlichten Entscheidung kam (die Nichtzulassungsbeschwerde wurde laut juris durch einen nicht dokumentierten Beschluss des BFH vom 9. Januar 2017 IV B 19/16 als unzulässig verworfen), sind aus diesem thematisch naheliegenden BFH-Verfahren keine klärenden höchstrichterlichen Rechtsgrundsätze hervorgegangen.

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